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BGH, 17.01.1956 - 5 StR 535/55 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 01.07.1954 - 3 StR 869/53
Auszug aus BGH, 17.01.1956 - 5 StR 535/55
Die Strafverfolgungsbehörde kann das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung noch in der Revisionsinstanz erklären (vgl BGHSt 6, 282).
- BGH, 26.05.1961 - 2 StR 40/61 Danach kann die Staatsanwaltschaft bis zur rechtskräftigen Entscheidung, also noch im Verfahren vor dem Revisionsgericht, in einer besonderen Form nicht bedürftigen, von Entschlüssen und Stellungnahmen des strafantragsberechtigten Verletzten unabhängigen Erklärung des besondere öffentliche Interesse an der Verfolgung leichter vorsätzlicher und fahrlässiger Körperverletzungen bejahen und damit eine ihrer Beurteilung vorbehaltene, das Gericht bindende Voraussetzung für die Aburteilung dieser Straftaten schaffen (vgl. BGHSt 6, 282; ferner Urteile vom 3. April 1951 - 2 StR 82/51 -, vom 23. Oktober 1951 - 1 StR 369/51 -, vom 4. März 1952 - 1 StR 529/51 -, vom 17. Januar 1956 - 5 StR 535/55 - und vom 4 Mai 1956 - 5 StR 86/56).